Regulierungsvoraussetzungen für Transportschäden

Regulierungsvoraussetzungen für Transportschäden

Den Spediteur haftbar halten

Die Haftbarhaltung wird unbedingt benötigt, um den Schaden als Transportschaden nachzuweisen und Ihrem Versicherer den Regress beim Schadenverursacher zu ermöglichen.

Bitte nach Feststellung eines Schadens umgehend die Spedition anschreiben!

Formulierung z. B.: „Unsere Sendung vom ... wurde beim Transport durch Sie beschädigt. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir Sie für diesen Schaden in vollem Umfang haftbar halten.“

Vorgehensweise

Vor der Reparatur, sollte der Versicherer über die Schadenhöhe informiert werden. Es ist möglich, dass dieser einen eigenen Gutachter mit der Besichtigung beauftragt.

Beschädigte Teile bitte immer bis zum Abschluss des Versicherungsfalls aufheben, falls diese vom Versicherer angefordert werden.

Folgende Unterlagen werden zusätzlich zur Schadenanzeige benötigt:

  • Kopie der Haftbarhaltung
  • Speditionsauftrag
  • Schadenprotokoll der Spedition
  • Rechnung, die den Gesamtwert des beschädigten Gutes ausweist (Lieferrechnung)

 

  • Beförderungspapiere (z. B. Frachtbrief)
  • Empfangsquittung mit Schadenvermerk
  • Reparatur- bzw. Ersatzbeschaffungsrechnung (Schadenrechnung)
  • Schadenfotos